Ein Urteil mit Beispielwirkung: In München wird der zulässige Stickstoffdioxid-Grenzwert (NO2) seit Jahren überschritten. Jetzt verpflichtet der Verwaltungsgerichtshof den Freistaat Bayern, die Einführung eines Diesel-Fahrverbots vorzubereiten.

 

Mit der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinien in deutsches Recht wurde 2002 ein NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 eingeführt. Eine dauerhafte NO2-Konzentration über diesem Grenzwert ist laut Weltgesundheitsorganisation gesundheitsschädlich.

Diesel-Fahrverbot-Landshuter Allee

Die Landshuter Allee ist Teil des Mittleren Rings in München. Hier wird der NO2-Grenzwert regelmäßig überschritten. Foto: Sandor Bordas (CC BY-SA 3.0)

Münchner Luftreinhalteplan nicht ehrgeizig genug

In München wurde dieser Grenzwert schon damals deutlich überschritten, an einigen Straßen gar um das Doppelte. Dabei stammt über die Hälfte des Stickstoffoxid-Ausstoßes in München vom Kfz-Verkehr, vor allem von Dieselfahrzeugen. Deshalb erarbeitete die Stadt München einen Luftreinhalteplan mit dem Ziel, diesen Grenzwert in Zukunft einzuhalten.

 

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ging dieser Plan nicht weit genug, weshalb sie den Freistaat Bayern verklagte. Mit dem Urteil vom 27. Februar bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vorhergehende Urteile, die der DUH rechtgeben: Der Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen als bisher zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts ergreifen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für Diesel-Fahrverbot schaffen

Explizit wird er dazu verpflichtet, die Einführung eines Diesel-Fahrverbots vorzubereiten. Zwar verlangt der VGH noch nicht die sofortige Einführung des Verbots, da es unter Umständen in Widerspruch zur derzeitigen Fassung der Straßenverkehrsordnung stünde. Gleichzeitig macht der VGH klar, dass Diesel-Fahrverbote unerlässlich sind, um den NO2-Grenzwert zukünftig zu erreichen.

 

In einem ersten Schritt muss der Freistaat Bayern ein Verzeichnis aller Münchner Straßen vorlegen, an denen der NO2-Grenzwert aktuell überschritten wird. Im Anschluss muss er die Einführung eines Diesel-Fahrverbots konkret vorbereiten, damit diese umgesetzt werden kann, sobald die rechtliche Zulässigkeit geklärt ist.

 

Die DUH geht davon aus, dass das Fahrverbot für alle Diesel-Pkw gelten wird. Denn aktuell verkaufte Modelle seien nicht sauberer als ältere Euro-4- und Euro-5-Diesel-Modelle. „Wir können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass sie zumindest in die 62 deutschen Städten mit Überschreitungen des NO2-Grenzwertes nicht mehr einfahren dürfen“, so Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH.

 

Dario Hornsteiner
FORUM MOBIL Chefredakteur

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